Bestimmungen

Gewerbe Menznau.
Es lohnt sich!

Zum Beitritt berechtigt sind Firmen mit Sitz oder Zweigniederlassungen/Filialen in
der Gemeinde Menznau.

Ebenfalls zum Beitritt berechtigt sind Geschäftsleitungsmitglieder, welche im oben
definierten Gebiet wohnhaft sind, ihre Firmen aber einen Standort ausserhalb der Gemeinde Menznau haben.

 

Jetzt neumitglied
werden und zum
wohl des Menznauer
Gewerbe beitragen!

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